Blogartikel zum Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld

Bisher höchste Schmerzengeld-Zahlung in ÖsterreichDas OGH hat für einen 60jährigen Mann eine Schmerzensgeld-Zahlung von € 320.000,- festgesetzt.

Die gesetzliche Basis für das SchmerzensgeldBereits im Jahre 1812 wurde der § 1325 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) beschlossen. Dieser regelt das Schmerzensgeld in einer inzwischen ungewöhnlichen Sprache.

Was bei einer Verunstaltung berücksichtigt werden mussDer Anspruch eines unschuldig Geschädigten erstreckt sich nicht nur auf Schmerzensgeld, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf „Verunstaltungsentschädigung“.

Was gehört zu den Aushilfskosten?Gemäß ständiger Judikatur hat man als Unfallsgeschädigter auch Anspruch auf Ersatz von Aushilfskosten.

Gibt es auch bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf Schmerzensgeld?Nachdem allgemein bekannt ist, dass bei Fremdverschulden man ein Recht auf Schmerzensgeldzahlungen hat, wird fälschlicherweise dies oft auch bei Arbeitsunfällen angenommen.

Schadenersatz und Schmerzensgeld bei FahrerfluchtAuch wenn man als unschuldig verletzte Person im Straßenverkehr seit 1812 Anspruch auf Schadenersatz bei Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers und Anspruch auf Schmerzensgeld hatte, ging der Verletzte leer aus, wenn der schuldige Lenker nicht auffindbar war, d.h. Fahrerflucht begangen hat.

Lebenslanger Schadenersatz bei Amputationen und QuerschnittlähmungBei sehr schweren Verletzungen, wie sie leider trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in modernen Fahrzeugen vorkommen wie z.B. wenn Gliedmaßen durch den Unfall abgetrennt werden oder aufgrund schwerster Verletzungen amputiert werden müssen, ist selbstverständlich ein Anspruch auf Schadenersatz ein Leben lang gegeben.

Schmerzensgeldhöhe hängt von Gutachten abUm Verletzungen bei einem Verkehrsunfall genauer bewerten zu können bzw. um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen wird üblicherweise ein „Schmerzengeldgutachten“ eingeholt.