Blogartikel zum Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld
Schmerzensgeldhöhe hängt von Gutachten abUm Verletzungen bei einem Verkehrsunfall genauer bewerten zu können bzw. um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen wird üblicherweise ein „Schmerzengeldgutachten“ eingeholt.
Schadenersatz und Schmerzensgeld bei FahrerfluchtAuch wenn man als unschuldig verletzte Person im Straßenverkehr seit 1812 Anspruch auf Schadenersatz bei Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers und Anspruch auf Schmerzensgeld hatte, ging der Verletzte leer aus, wenn der schuldige Lenker nicht auffindbar war, d.h. Fahrerflucht begangen hat.
Die gesetzliche Basis für das SchmerzensgeldBereits im Jahre 1812 wurde der § 1325 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) beschlossen. Dieser regelt das Schmerzensgeld in einer inzwischen ungewöhnlichen Sprache.
Lebenslanger Schadenersatz bei Amputationen und QuerschnittlähmungBei sehr schweren Verletzungen, wie sie leider trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in modernen Fahrzeugen vorkommen wie z.B. wenn Gliedmaßen durch den Unfall abgetrennt werden oder aufgrund schwerster Verletzungen amputiert werden müssen, ist selbstverständlich ein Anspruch auf Schadenersatz ein Leben lang gegeben.