Schmerzensgeldhöhe hängt von Gutachten ab

Um Verletzungen bei einem Verkehrsunfall genauer bewerten zu können bzw. um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen wird üblicherweise ein „Schmerzengeldgutachten“ eingeholt.

Bei leichteren Verletzungen wird eher darauf verzichtet, da Gutachten immerhin durchschnittlich zwischen € 600,– und € 2.000,– kosten und bei kleineren Verletzungen sich das kaum rentiert, da möglicherweise der gerechtfertigte Schadenersatz geringer ist als die Gutachtenskosten.

Eine Zwischenvariante ist ein sogenanntes „Aktengutachten“. In diesem Fall wird nur aufgrund von vorliegenden Befunden und Krankengeschichten die Intensität der erlittenen Schmerzen von einem medizinischen Sachverständigen bewertet ohne dass der Verletzte vom Gutachter untersucht wird, was jedoch oft zu einer Fehleinschätzung führt, da nicht immer lückenlose Befunde vorliegen und lediglich eine Therapiebestätigung nichts über die Intensität der Schmerzen und Beschwerden aussagt.

Bei einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen ist die Einschätzung schon genauer möglich, was aber trotzdem sehr oft zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führt und so kommt es immer wieder vor, dass vom Gutachter die Leidensgeschichte des Unfallopfers nicht ernst genug genommen wird und zum Beispiel länger andauernde Therapien nicht mehr als unfallskausal gewertet werden.

Ein anderer Sachverständiger wiederum akzeptiert, dass es im konkreten Fall länger andauernde Schmerzen gegeben hat und gibt in seiner Bewertung entsprechend mehr Schmerzperioden.

In der Beurteilung werden Schmerzen in qualvolle, starke, mittlere und leichte Schmerzen eingeteilt, wobei davon ausgegangen wird, dass das Unfallopfer nur stundenweise Schmerzen der jeweiligen Intensität zu ertragen hat, sodass beispielsweise bei 1 Stunde mittelstarke Schmerzen pro Tag dann 24 Tage herangezogen werden, um auf 1 Tag in der Bewertung zu kommen.

Dies ist in der Praxis nicht immer ganz einfach, da Schmerzen durch Medikamente gelindert werden können oder Zeiten, in denen der Verunfallte bewusstlos ist – und er nichts verspürt – ebenso zu bewerten sind.

Ähnlich ist es auch, wenn es darum geht die Schmerzen für einen Querschnittgelähmten zu bewerten oder bei Amputationen, wo Phantomschmerzen eine häufige Unfallfolge darstellen, daher spricht man in Fachkreisen gesamt gesehen auch von einem „Schmerzkatalog“, um eine einigermaßen gerechte Aufteilung der Schmerzperioden zu erreichen.

Hinzu kommt noch, dass auch das seelische Leid abzugelten ist und somit ein Entgang der Lebensfreuden, was mit körperlichen Schmerzen immer einhergeht, welches tatsächlich je nach Person unterschiedlich ausfällt und dementsprechend unterschiedlich zu bewerten ist.

Für 1 Tag starke Schmerzen bekommt man € 330,–, für mittelstarke Schmerzen € 220,– und für leichte Schmerzen € 110,– (Stand 2015 – OLG Graz).

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