Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?


Schmerzengeld steht jedem zu, der an seinem Körper verletzt wurde, sofern ein Haftungsgrund vorliegt.

Konsulent Walter Neubauer
Unter Verletzung im Sinne des Gesetzes ist jede Störung der körperlichen Unversehrtheit zu verstehen. Die Verletzung muss nicht äußerlich sichtbar sein, ja es muss überhaupt keine äußere Körperverletzung vorliegen.

Schon aus dieser knapp gehaltenen Einleitung erkennen Sie, wie kompliziert der Bereich „Schmerzengeld“ ist. Demzufolge gibt es auch keine Möglichkeit, feste Grundsätze für die Bewertung von Schmerzen aufzustellen. Es bleibt also jeweils, wie Sachverständige erklären, eine Einschätzung. Entschädigt werden körperliche sowie seelische Schmerzen.

Trotz der Kompliziertheit bedeutet dies nicht, dass man nur mittels eines Prozesses eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Verletzungen bekommen kann, da die Versicherungen im Allgemeinen – wenn die Verletzungen und Beschwerden nachgewiesen werden – bereit sind, die Schmerzengeldforderungen anzuerkennen und auch alle Nebenforderungen zu übernehmen. Nicht zuletzt deshalb, weil Zivilprozesse immerhin beträchtliche Summen Geld verschlingen.

Ihr Vorteil ist dabei eine relativ rasche Erledigung. Was dem Grundgedanken des Schmerzengeldes entspricht, nämlich: In die Lage versetzt zu werden, sich als Ausgleich für die Leiden auf andere Weise gewisse Annehmlichkeiten zu verschaffen, damit dem Verletzten das Gefühl der Verletzung genommen, das Gleichgewicht seiner Persönlichkeit wiederhergestellt und eine positive Veränderung seiner Gefühle bewirkt werden kann.

Rufen Sie mich an 0650 22 555 22
oder schreiben Sie mir!

Ich berate Sie kostenlos. Kontaktieren Sie mich jetzt