Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist Ihr Honorar?
Ich arbeite auf Erfolgshonorar-Basis. Das Honorar beträgt pauschal 15% vom erzielten Betrag. Daher ist sehr guter Erfolg unser Ziel!
In Fällen, in denen eine Durchsetzung der Ansprüche nicht gelingt, wird kein Honorar in Rechnung gestellt.
Welche Ansprüche habe ich, nachdem ich bei einem Unfall verletzt wurde?
Dass einem, nachdem man unschuldig bei einem Unfall verletzt wurde, Schmerzensgeld (körperlich und seelisch) zusteht, ist ja den meisten bekannt.
Es gibt jedoch weit mehr, das als Schadenersatz beansprucht werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
Schadenersatz.
Habe ich auch bei Fahrerflucht Anspruch auf Schadenersatz?
Fahrerflucht trotz Personenschaden ist eine häufig feststellbare Tatsache.
Weniger bekannt ist jedoch, dass der Gesetzgeber für diese Fälle eine gute Grundlage gelegt hat, um trotzdem zu Schadenersatz zu kommen, auch wenn der Gegner nicht auffindbar ist und Fremdverschulden vorliegt.
Siehe auch den Schmerzensgeld-Blogartikel „
Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Fahrerflucht"
Innerhalb welcher Zeit können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden?
Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigers.
Gibt es auch bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Nachdem allgemein bekannt ist, dass bei Fremdverschulden man ein Recht auf Schmerzensgeldzahlungen hat, wird fälschlicherweise dies oft auch bei Arbeitsunfällen angenommen. Dies ist jedoch nicht immer so – es hängt an einer Reihe von Voraussetzungen.
Bitte lesen Sie weiter im Blogeintrag „
Gibt es auch bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf Schmerzensgeld?"