Berufsbild: Berater in Versicherungsangelegenheiten


Ich bin Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall.

Konsulent Walter Neubauer
Die Ausübung des Gewerbes der Beratung in Versicherungsangelegenheiten nach § 94 Z.77 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 in der jeweils geltenden Fassung, ist entsprechend der Verordnung vom 28.01.2003, BGBl. Nr. II/97/2003 an die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung gebunden. Die Hauptaufgaben des unabhängigen, allein dem Auftraggeber verpflichteten Berater in Versicherungsangelegenheiten liegen in der Optimierung des Versicherungsschutzes seines Auftraggebers und dessen Vertretung bei der Geltendmachung der Versicherungsleistung bzw. des Schadenersatzanspruches gegenüber einem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Zu den möglichen Tätigkeitsbereichen von Beratern in Versicherungsangelegenheiten zählen daher insbesondere:

1. Risikoanalyse und Versicherungskonzept

Eine eingehende Untersuchung und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren ist die Voraussetzung für die Erstellung eines Versicherungskonzeptes als Entscheidungsgrundlage, welche Risken versichert werden müssen, sollten oder unversichert bleiben können. Die Hauptaufgabe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten besteht dabei in der Beratung des Auftraggebers, seine Vorsorge primär auf die großen oder gar existenzbedrohenden Risken zu konzentrieren, um eine möglichst große Effizienz des Prämienaufwandes zu erzielen. Dabei hat der Berater in Versicherungsangelegenheiten auch Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und/oder Überwälzung von Risken aufzuzeigen, und zwar nicht nur um den Prämienaufwand zu vermindern, sondern auch als allfällige Alternative zum Versicherungsschutz.

2. Gestaltung des Versicherungsschutzes

Die Aufgabe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten bei der Realisierung des Versicherungskonzeptes ist die Optimierung des Preis-/Leistungsverhältnisses des Versicherungsschutzes in bedingungs- und tarifmäßiger Hinsicht unter Beachtung der jeweiligen Marktsituation sowie die Verwaltung der Versicherungsverträge.

3. Dienstleistungen

Der Berater in Versicherungsangelegenheiten erbringt Dienstleistungen für Konsumenten, Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsbehörden, Sozialversicherungsträger, für Auftraggeber aus Industrie, Handel, Gewerbe, Verkehr und Tourismus sowie Bund, Länder und Gemeinden und bietet auch Beratungsleistungen für versicherungsmathematische Aufgaben an (z.B. Tarifentwicklungen und Renditeberechnungen).

4. Gutachtertätigkeit

Der Berater in Versicherungsangelegenheiten erbringt Gutachtertätigkeiten in allen Versicherungssparten und -segmenten der Wirtschaft für Konsumenten, Unternehmen und öffentliche Institutionen.

5. Schadenserledigung

Die fachkundige Beratung und Vertretung des Auftraggebers im Schadensfall umfaßt dabei sowohl dessen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (wenn er Versicherungsnehmer ist) als auch dessen Schadenersatz-/Ausgleichsansprüche gegenüber einem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Diese Regulierungen umfassen auch die dafür vorgesehenen Tätigkeiten als Schadenregulierungsbeauftragte im Sinne nationaler Gesetze und internationaler Abkommen (z.B. nach § 31 KHVG, Grüne Karte System, multilaterales Garantieabkommen). Hiezu gehört auch die Beschaffung aller (auch behördlicher) Unterlagen, um eine rasche außergerichtliche Schadenserledigung durch den Versicherer bzw. Schädiger zu erzielen.
Das seit vielen Jahren bestehende Berufsbild für Berater in Versicherungsangelegenheiten wurde zuletzt vom Fachverbandsausschuss aktualisiert und von diesem am 21.04.2004 in vorliegender Fassung einstimmig beschlossen.

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