Lebenslanger Schadenersatz bei Amputationen und Querschnittlähmung

Bei sehr schweren Verletzungen, wie sie leider trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in modernen Fahrzeugen vorkommen wie z.B. wenn Gliedmaßen durch den Unfall abgetrennt werden oder aufgrund schwerster Verletzungen amputiert werden müssen, ist selbstverständlich ein Anspruch auf Schadenersatz ein Leben lang gegeben.

Das gleiche gilt bei Querschnittlähmungen, also Menschen, die zeitlebens vom Unfall an auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Wenn nach langer Rehabilitationszeit überhaupt ein Beruf ausgeübt werden kann, ist meist eine umfangreiche Umschulung erforderlich, da mit entsprechenden Einschränkungen verständlicherweise nur mehr eine geringe Berufsauswahl gegeben ist. In den meisten Fällen ist überhaupt nur mehr eine Teilzeitbeschäftigung möglich, da mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit ein größerer Energieaufwand erforderlich ist, um irgendwelche Tätigkeiten zu verrichten.

Dies ist dann verständlicherweise mit einer auf Dauer gegeben Einkommenseinbuße verbunden, was bedeutet, dass der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ein Leben lang für die Differenz zum sonst möglichen Einkommen aufkommen muss.

In vielen Fällen ist eine behindertengerechte Einrichtung für die Wohnung erforderlich – es muss ein Treppenlift oder Aufzug vorhanden sein, dann hat man z.B. Anspruch auf ein Automatikfahrzeug und falls erforderlich hat man auch ein Recht auf eine Betreuungsperson entweder stundenweise oder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Auch das Schmerzensgeld muss dem Dauerzustand angepasst werden und bewegt sich für einen „Rollstuhlfahrer“ zwischen € 200.000,– und € 320.000,– abhängig vom jeweiligen Lebensalter des Verunglückten, da ein junger Mensch, der das ganze Leben noch vor sich hat, dadurch weit größeren Verlust erleidet, als jemand mit fortgeschrittenem Alter.

Wenn jemand schon vor dem Unfall sich ein Haus gebaut hat oder eine Eigentumswohnung angeschafft hat, müssen die Wohnräume meist den Verletzungen angepasst umgebaut werden, damit die täglichen Abläufe wenigstens etwas erleichtert werden.

Eine Verunstaltungsentschädigung gehört auch zu den berechtigten Ansprüchen, da man einerseits am Arbeitsmarkt geringere Chancen hat und gleichzeitig auch im Privatleben, was das Finden eines Lebenspartners betrifft und nicht selten gehen bereits bestehende Lebensgemeinschaften durch einen schweren Unfall anschließend in die Brüche.

Der so schwer unschuldig Geschädigte hat auf Lebenszeit ein Recht darauf, wenigstens etwas von der Mobilität – soweit es überhaupt möglich ist – wieder zurückzubekommen, indem nicht nur ein einmaliger Anspruch auf ein Automatikfahrzeug – oft mit komplizierten Umbauten – besteht, sondern im Durchschnitt ist alle 5 Jahre ein Austausch des Fahrzeuges erforderlich, da ansonsten die Reparaturhäufigkeit entsprechend zunimmt, was im konkreten Fall unzumutbar ist und sollte man vor dem Unfall sich lieber mit dem Fahrrad oder zu Fuß fortbewegt haben, so sind auch die Kosten für Treibstoff und Kfz-Versicherung zu ersetzen.

Nach österreichischem Schadenersatzrecht ist abzüglich möglicher Sozialleistungen oder Zuschüssen alles vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu finanzieren oder zu ersetzen, was an zusätzlichem Aufwand gegeben ist – dies ist individuell zu betrachten und kommt ganz auf den Lebensstil an, den man vorher schon hatte.

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